Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Oder werfen Sie direkt einen Blick hinein:

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Feldmann Metall- und Schmiedekunst GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unseren Geschäftsverkehr mit Unternehmen/Unternehmern, nicht aber für den Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchern; für letztere gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

I. GELTUNG DIESER BEDINGUNGEN, UMFANG DER LEISTUNGSPFLICHT

1. Für den Umfang und die Einzelheiten unserer Lieferverpflichtung sind die vorliegenden Bedigungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Liefer- und Garantiebedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und/oder Nebenabreden.

3. Angebotsunterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind als annähernde Angaben zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

II. URHEBERRECHTE

1. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot und zu unseren Katalogen gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Lichtbilder u.a.) verbleibt bei uns. Diese dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

2. Wir sind dazu berechtigt, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und diese im Rahmen der Werbung – anonymisiert – zu verwenden.

3. Unsere Lieferungen und Leistungen beinhalten nicht die Übertragung von Urheberrechten. Entsprechend behalten wir uns an unseren grafischen Entwürfen, an Bild- und Textmarken, Layouts etc. jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Bildrechte u.a. verletzt werden. Anderenfalls hat er uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diesbezüglich uns gegenüber Rechte geltend machen, freizustellen.

5. Mit einer Bestellung gibt der Besteller sein Einverständnis und seine Einwilligung, seine übersandten Daten bei uns zu speichern und in unseren Mailverteiler aufgenommen zu werden. Dies kann jederzeit mit einer formlosen Email widerrufen werden. Im Übrigen verweisen wir auf unser in unserer Webseite ausgewiesenen Datenschutzerklärung.

III. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Kosten der Verpackung und Versendung gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungskosten sind uns auch dann zu ersetzen, wenn und soweit wir nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Verpackung zurückzunehmen haben. Die Wahl der Versandart und der Verpackung bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart.

3. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, oder in 14 Tagen mit 2% Skonto.

4. Kommt der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung länger als zwei Wochen in den Rückstand oder treten vernünftige Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit durch entsprechende Tatsachen auf (z.B. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beantragung von Vergleichs- oder Konkursverfahren), so wird unsere gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.

5. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt unserer weitergehenden Ansprüche für die Zeit der Überschreitung Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf. Für jedes Mahnschreiben wird eine Unkostenpauschale von 5€ € fällig.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. LIEFERFRIST

1. Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, solange sie nicht verbindlich schriftlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferfristen werden erst dann in Gang gesetzt, wenn sämtliche technische und chemische Einzelheiten geklärt sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

2. Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn der Kunde den Liefergegenstand bei uns abzuholen hat, ist für die Rechtzeitigkeit unserer Leistung unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft maßgeblich.

3. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Insbesondere kommen als Ursache möglicher Verzögerungen in Betracht: Betriebsstörungen, Streiks, Ausschussproduktion sowie verzögerte Anlieferung der erforderlichen Rohstoffe und/oder Bauteile.

4. Kann die Lieferung aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, nicht sogleich erfolgen, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 0,5% des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat, vom Kunden zu erheben. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

5. Wird die Lieferung bei vereinbarter Lieferfrist aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz nach Maßgabe der §§ 281 ff BGB verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalfehler) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Wurde die Lieferung bereits teilweise bewirkt, kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten Leistung erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Kunde an einer Teilleistung nachweislich kein berechtigtes Interesse hat.

6. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand ist.

7. Sonderanfertigungen jeglicher Art werden immer „ab Werk“ versendet.

V. GEFAHRÜBERGANG / VERPACKUNG

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand – auch Teile desselben – unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch für die durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.

3. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Ware durch uns gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden versichert. Die Versicherungskosten werden ihm zum Selbstkostenpreis berechnet.

VI. DRUCKDATEN

1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, führen wir alle Aufträge nach den uns vom Besteller zugeleiteten Druckdaten aus.

2. Der Besteller hat diese Druckdaten in den von uns auf unserer Internet-Plattform bzw. ggf. in unseren Auftragsformularen genannten Dateiformaten auf seine Kosten und sein Risiko an uns zu übermitteln. Insbesondere ist der Besteller für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ausschließlich alleine verantwortlich.

3. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Verwendung der uns übergebenen Druckdaten keine Rechte Dritter verletzt werden. Anderenfalls hat er uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diesbezüglich uns gegenüber Rechte geltend machen, freizustellen.

4. Der Besteller ist verpflichtet, uns die betreffenden Daten frei von Schadprogrammen zur Verfügung zu stellen; er ist insbesondere angehalten, zu diesem Zweck jeweils aktuelle Schutzprogramme zu verwenden. Andernfalls hat uns der Besteller jeglichen Schaden zu ersetzen.

5. Die Sicherung der uns übermittelten Daten obliegt ausschließlich dem Besteller.

6. Wir können und werden die uns vom Besteller oder in seinem Auftrag von Dritten übermittelten Daten nur nach offensichtlich vorliegenden Fehlern prüfen.

7. Alle vom Besteller angelieferten Druckdaten, insbesondere Vorlagen und Datenträger, werden nach Übergabe des Endproduktes hinaus von uns 24 Monate archiviert.

VII. GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENSERSATZ

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Materialmängeln sind.

2. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von uns beseitigt, wobei hiervon abweichende Ansprüche des Kunden durch die von uns erbrachten Nachbesserungsleistungen ausgeschlossen werden. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir berechtigt, gleichartigen Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Kunde Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde dies mit Nachfristsetzung angekündigte hatte.

3. Wir leisten auf unsere Produkte eine Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Im Gewährleistungsfall übernehmen wir pauschal einen Betrag von 6 €€ als Ersatz für anfallende Transport- und Wegekosten für jeden mangelhafte Lieferung. Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, insbesondere auch soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, sowie für Ausfallschäden und Arbeitszeitkosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

5. Eine Haftung für die durch bestimmungsgemäßen Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Chemikalien nicht verwendet oder an dem Produkt ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Stellt er Fehlmengen oder offensichtliche Mängel fest, müssen diese uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

7. Wir übernehmen keine Gewähr, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

8. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und Wissen aufgrund unserer eigenen Erfahrung und der von uns durchgeführten Versuche. Wir übernehmen keine Haftung für unsere diesbezüglichen Leistungen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.

9. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

10. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden oder für nicht vorhersehbare untypische Schäden. Diese Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht oder in Fällen eines Körper- / oder Gesundheitsschadens.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT / SICHERHEITEN

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in seinem eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Darüber hinaus hat der Kunde für unsere Ansprüche aus seinem bestimmten Geschäft Sicherheit durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse in Höhe des jeweiligen Bruttoauftragswerts zu leisten, wenn wir dies aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls für erforderlich halten, wobei wir die Entscheidung nach billigem Ermessen treffen werden (§ 315 BGB). Wir können eine solche Sicherheitsleistung auch nach Vertragsabschluss bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnung verlangen.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Dies gilt nicht für verschuldete vorvertragliche Pflichtverletzungen.

2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein für den beabsichtigten Zweck vorgenommener Aufbau ohne die technisch erforderliche statische Berechnung, Prüfstatik oder Genehmigung erfolgt.

X. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XI. DATENSCHUTZ

Wir verweisen auf die in unseren Webseiten aufgeführte Datenschutzerklärung nach der DSGVO.

XII. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORM

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG vom 11.04.1980).

2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Erfordernis der Schriftform, und zwar einschließlich ihrer Abbedingung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt, ersetzt.

3. Soweit der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

XIII. IMMATERIALGÜTERRECHTE

Der Kunde anerkennt, dass alle mit den Katalogen und der Webseite www.feldmann.de zusammenhängenden immateriellen Rechte an Namen/Bezeichnungen, Designs, Konzepten und Software im alleinigen Eigentum von Feldmann GmbH stehen.

XIV. POSTANSCHRIFT

Feldmann Metall & Schmiedekunst GmbH
Mühlsteig 25, 90579 Langenzenn
Tel +49 (0) 9101 / 4977-0
Fax +49 (0) 9101 / 4977-10

XI. REGISTERANGABEN

Sitz in 90579 Langenzenn, Handelsregister Amtsgericht Fürth, HRB 10 260,
Geschäftsführer Hans Feldmann, Andreas Feldmann, Michael Feldmann

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Feldmann Metall- und Schmiedekunst GmbH

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unseren Geschäftsverkehr mit Unternehmen/Unternehmern, nicht aber für den Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchern; für letztere gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

I. GELTUNG DIESER BEDINGUNGEN, UMFANG DER LEISTUNGSPFLICHT

1. Für den Umfang und die Einzelheiten unserer Lieferverpflichtung sind die vorliegenden Bedigungen maßgebend. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf dessen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von den vorliegenden Liefer- und Garantiebedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande. Dies gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen und/oder Nebenabreden.

3. Angebotsunterlagen, wie z.B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind als annähernde Angaben zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

II. URHEBERRECHTE

1. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot und zu unseren Katalogen gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Lichtbilder u.a.) verbleibt bei uns. Diese dürfen Dritten ohne unsere Genehmigung nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

2. Wir sind dazu berechtigt, Belegexemplare der Aufträge als Qualitätsmuster zu behalten und diese im Rahmen der Werbung – anonymisiert – zu verwenden.

3. Unsere Lieferungen und Leistungen beinhalten nicht die Übertragung von Urheberrechten. Entsprechend behalten wir uns an unseren grafischen Entwürfen, an Bild- und Textmarken, Layouts etc. jegliche Eigentums- und Urheberrechte vor. Die Übertragung dieser Rechte bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

4. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Ausführung seines Auftrages keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, Bildrechte u.a. verletzt werden. Anderenfalls hat er uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diesbezüglich uns gegenüber Rechte geltend machen, freizustellen.

5. Mit einer Bestellung gibt der Besteller sein Einverständnis und seine Einwilligung, seine übersandten Daten bei uns zu speichern und in unseren Mailverteiler aufgenommen zu werden. Dies kann jederzeit mit einer formlosen Email widerrufen werden. Im Übrigen verweisen wir auf unser in unserer Webseite ausgewiesenen Datenschutzerklärung.

III. PREIS- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Soweit nicht anders angegeben, sind wir an die in unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Die Preise verstehen sich ab Werk zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Kosten der Verpackung und Versendung gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungskosten sind uns auch dann zu ersetzen, wenn und soweit wir nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen die Verpackung zurückzunehmen haben. Die Wahl der Versandart und der Verpackung bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart.

3. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, oder in 14 Tagen mit 2% Skonto.

4. Kommt der Kunde mit einer fälligen Teilzahlung länger als zwei Wochen in den Rückstand oder treten vernünftige Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder -willigkeit durch entsprechende Tatsachen auf (z.B. die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder Beantragung von Vergleichs- oder Konkursverfahren), so wird unsere gesamte Restforderung zur sofortigen Zahlung fällig.

5. Bei Überschreitung eines Zahlungstermins werden unter Vorbehalt unserer weitergehenden Ansprüche für die Zeit der Überschreitung Zinsen und Kosten in der für Geldkredite bei Privatbanken üblichen Höhe berechnet, ohne dass es einer förmlichen Mahnung bedarf. Für jedes Mahnschreiben wird eine Unkostenpauschale von 5€ € fällig.

6. Die Zurückbehaltung von Zahlungen und/oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Gegenansprüche nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

IV. LIEFERFRIST

1. Angegebene Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich, solange sie nicht verbindlich schriftlich vereinbart sind. Vereinbarte Lieferfristen werden erst dann in Gang gesetzt, wenn sämtliche technische und chemische Einzelheiten geklärt sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt.

2. Für die Einhaltung einer vereinbarten Lieferfrist genügt die rechtzeitige Absendung. Wenn der Kunde den Liefergegenstand bei uns abzuholen hat, ist für die Rechtzeitigkeit unserer Leistung unsere Mitteilung über die Versandbereitschaft maßgeblich.

3. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind. Insbesondere kommen als Ursache möglicher Verzögerungen in Betracht: Betriebsstörungen, Streiks, Ausschussproduktion sowie verzögerte Anlieferung der erforderlichen Rohstoffe und/oder Bauteile.

4. Kann die Lieferung aus Gründen, die unser Kunde zu vertreten hat, nicht sogleich erfolgen, so sind wir berechtigt, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, und zwar mindestens 0,5% des Rechnungsbetrags für jeden angefangenen Monat, vom Kunden zu erheben. Der Kunde ist berechtigt nachzuweisen, dass geringere Kosten entstanden sind. Nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Der Schadensersatz wegen Nichterfüllung beträgt 15% des vereinbarten Netto-Kaufpreises, sofern der Kunde keinen geringeren Schaden nachweist.

5. Wird die Lieferung bei vereinbarter Lieferfrist aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Kunde nach Ablauf einer Nachfrist von 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz nach Maßgabe der §§ 281 ff BGB verlangen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalfehler) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Wurde die Lieferung bereits teilweise bewirkt, kann der Kunde Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten Leistung erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Kunde an einer Teilleistung nachweislich kein berechtigtes Interesse hat.

6. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Besteller mit einer Verbindlichkeit uns gegenüber im Rückstand ist.

7. Sonderanfertigungen jeglicher Art werden immer „ab Werk“ versendet.

V. GEFAHRÜBERGANG / VERPACKUNG

1. Die Gefahr geht auf den Besteller über, wenn der Liefergegenstand – auch Teile desselben – unser Werk verlassen hat. Dies gilt auch für die durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgten Lieferungen und auch in den Fällen, in denen wir die Montage, die Aufstellung oder sonstige Leistungen übernommen haben.

2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald wir ihm die Versandbereitschaft schriftlich mitgeteilt haben.

3. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Ware durch uns gegen Bruch-, Feuer-, Wasser- und Transportschäden versichert. Die Versicherungskosten werden ihm zum Selbstkostenpreis berechnet.

VI. DRUCKDATEN

1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, führen wir alle Aufträge nach den uns vom Besteller zugeleiteten Druckdaten aus.

2. Der Besteller hat diese Druckdaten in den von uns auf unserer Internet-Plattform bzw. ggf. in unseren Auftragsformularen genannten Dateiformaten auf seine Kosten und sein Risiko an uns zu übermitteln. Insbesondere ist der Besteller für die Vollständigkeit und Richtigkeit der uns zugeleiteten Daten ausschließlich alleine verantwortlich.

3. Der Besteller hat sicherzustellen, dass durch die Verwendung der uns übergebenen Druckdaten keine Rechte Dritter verletzt werden. Anderenfalls hat er uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die diesbezüglich uns gegenüber Rechte geltend machen, freizustellen.

4. Der Besteller ist verpflichtet, uns die betreffenden Daten frei von Schadprogrammen zur Verfügung zu stellen; er ist insbesondere angehalten, zu diesem Zweck jeweils aktuelle Schutzprogramme zu verwenden. Andernfalls hat uns der Besteller jeglichen Schaden zu ersetzen.

5. Die Sicherung der uns übermittelten Daten obliegt ausschließlich dem Besteller.

6. Wir können und werden die uns vom Besteller oder in seinem Auftrag von Dritten übermittelten Daten nur nach offensichtlich vorliegenden Fehlern prüfen.

7. Alle vom Besteller angelieferten Druckdaten, insbesondere Vorlagen und Datenträger, werden nach Übergabe des Endproduktes hinaus von uns 24 Monate archiviert.

VII. GEWÄHRLEISTUNG / SCHADENSERSATZ

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Materialmängeln sind.

2. Alle hierauf beruhenden Mängel werden von uns beseitigt, wobei hiervon abweichende Ansprüche des Kunden durch die von uns erbrachten Nachbesserungsleistungen ausgeschlossen werden. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir berechtigt, gleichartigen Ersatz zu liefern. Schlägt die Nacherfüllung nach angemessener Nachfrist fehl, kann der Kunde Minderung (Herabsetzung des Kaufpreises) verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten, sofern der Kunde dies mit Nachfristsetzung angekündigte hatte.

3. Wir leisten auf unsere Produkte eine Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Gefahrenübergang. Im Gewährleistungsfall übernehmen wir pauschal einen Betrag von 6€ € als Ersatz für anfallende Transport- und Wegekosten für jeden mangelhafte Lieferung. Weitergehende Ansprüche auf Erstattung von Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten sind ausgeschlossen, insbesondere auch soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

4. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche, insbesondere auch Ersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder Schäden, die an anderen Gegenständen entstanden sind, sowie für Ausfallschäden und Arbeitszeitkosten werden im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

5. Eine Haftung für die durch bestimmungsgemäßen Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Chemikalien nicht verwendet oder an dem Produkt ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden.

6. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Stellt er Fehlmengen oder offensichtliche Mängel fest, müssen diese uns unverzüglich mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen.

7. Wir übernehmen keine Gewähr, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

8. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und Wissen aufgrund unserer eigenen Erfahrung und der von uns durchgeführten Versuche. Wir übernehmen keine Haftung für unsere diesbezüglichen Leistungen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder um einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vor.

9. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen getroffen hat.

10. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften auch nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere nicht für Mangelfolgeschäden, für entgangenen Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Kunden oder für nicht vorhersehbare untypische Schäden. Diese Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruht oder in Fällen eines Körper- / oder Gesundheitsschadens.

VIII. EIGENTUMSVORBEHALT / SICHERHEITEN

1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns gegenüber dem Kunden aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten gewährt, die auf Verlangen des Kunden nach seiner Wahl freigegeben werden, soweit ihr Wert unsere Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

2. Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er uns gegenüber nicht in Zahlungsverzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Kunden unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung in seinem eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung können wir widerrufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

4. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.

5. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

6. Darüber hinaus hat der Kunde für unsere Ansprüche aus seinem bestimmten Geschäft Sicherheit durch selbstschuldnerische, unwiderrufliche und unbefristete Bürgschaft einer Bank oder Sparkasse in Höhe des jeweiligen Bruttoauftragswerts zu leisten, wenn wir dies aufgrund der Besonderheit des Einzelfalls für erforderlich halten, wobei wir die Entscheidung nach billigem Ermessen treffen werden (§ 315 BGB). Wir können eine solche Sicherheitsleistung auch nach Vertragsabschluss bis zur vollständigen Begleichung der jeweiligen Rechnung verlangen.

IX. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

1. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) oder einen schuldhaft verursachten Personenschaden oder es liegt vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor. Dies gilt nicht für verschuldete vorvertragliche Pflichtverletzungen.

2. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn ein für den beabsichtigten Zweck vorgenommener Aufbau ohne die technisch erforderliche statische Berechnung, Prüfstatik oder Genehmigung erfolgt.

X. ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG

Wir sind nicht verpflichtet und auch nicht dazu bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

XI. DATENSCHUTZ

Wir verweisen auf die in unseren Webseiten aufgeführte Datenschutzerklärung nach der DSGVO.

XII. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND, SCHRIFTFORM

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG vom 11.04.1980).

2. Für die gesamte Geschäftsbeziehung gilt das Erfordernis der Schriftform, und zwar einschließlich ihrer Abbedingung. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame, die der beabsichtigten Regelung am nächsten kommt, ersetzt.

3. Soweit der Kunde Kaufmann, Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Fürth ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

4. Erfüllungsort ist Langenzenn.

XIII. IMMATERIALGÜTERRECHTE

Der Kunde anerkennt, dass alle mit den Katalogen und der Webseite www.feldmann.de zusammenhängenden immateriellen Rechte an Namen/Bezeichnungen, Designs, Konzepten und Software im alleinigen Eigentum von Feldmann GmbH stehen.

XIV. POSTANSCHRIFT

Feldmann Metall und Schmiedekunst GmbH
Schmelz Nr. 47, A-9772 Dellach/Drau
Tel.: +43 (0) 4714 / 29912
Fax: +43 (0) 4714 / 29913

XV. REGISTERANGABEN

Handelsregister Nr. FN 346186 y · Erfüllungsort Innsbruck· Gerichtsstand Innsbruck
Geschäftsführer Hans Feldmann, Norbert Feldmann

ALLGEMEINE LIEFER- UND GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der 
Feldmann GmbH, Bünzen

Diese Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für unseren Geschäftsverkehr mit Unternehmen/Unternehmern, nicht aber für den Geschäftsverkehr mit privaten Endverbrauchern; für letztere gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

I. Gegenstand

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die ausschließlich geltenden Bedingungen der Feldmann GmbH, Bünzen.

II. Bestellung

1. Die Bestellung inklusive dem Auftrag für den Versand der bestellten Ware gilt als aufgegeben und der Bestellauftrag als angenommen, sobald der Kunde schriftlich oder per Internet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert sowie die Bestellung ausgelöst hat.

2. Angebotsunterlagen, wie z. B. Zeichnungen, Abbildungen, Gewichts- und sonstige Maßangaben etc. sind als annähernde Angaben zu verstehen und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart werden.

3. Das Eigentum und das Urheberrecht an allen zum Angebot und zu unseren Katalogen gehörenden Unterlagen (Zeichnungen, Skizzen, Lichtbilder u.a.) verbleiben bei uns. Diese dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben, insbesondere dann, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer. Dasselbe gilt für die Transportkosten. Feldmann GmbH behält sich das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen. Solche Preisänderungen haben keine Auswirkungen auf bereits bestellte Ware. Die Zahlung der bestellten Ware durch den Kunden erfolgt entweder per Rechnung oder über Kreditkarte. Feldmann GmbH behält sich vor, nach dem Eingang der Bestellung eine Bezahlung gegen Vorauskasse zu verlangen. Bei Vorauskasse gilt ein Skonto von 2%. Die Verrechnung von Gegenforderungen ist ausdrücklich wegbedungen.

IV. Lieferung

1. Das Liefergebiet umfasst die ganze Schweiz und Liechtenstein. Die bestellte Ware wird an die vom Kunden bei der Bestellung angegebene Lieferadresse geliefert. Die Lieferung erfolgt innert vereinbarter Lieferfrist gegen Unterschrift oder Deponierung bei Abwesenheit. Der Käufer stellt im Falle von Abwesenheiten sicher, dass die Deponierung nicht zu Verlust führt. Bei der Lieferung per Deponierung haftet Feldmann GmbH im Falle eines Verlustes oder Diebstahls nicht. Wird innert Frist nicht geliefert, gilt eine Nachfrist von weiteren fünf Arbeitstagen. Ist die Lieferung innert dieser Frist nicht beim Kunden eingegangen, hat er das Recht, von der Bestellung gegen Erstattung des Kaufpreises und der Transportkosten zurückzutreten. Eine Haftung für Folgeschäden aufgrund von Lieferverzug ist ausgeschlossen.

2. Die Kosten der Verpackung und Versendung gehen zulasten des Kunden. Die Wahl der Versandart und der Verpackung bleibt uns überlassen, sofern nichts anderes vereinbart wird.

V. Gefahrübergang

Die Gefahr geht mit Ablieferung (Empfang oder Deponierung) der Ware auf den Besteller über. Beanstandungen sind innert 24 Stunden seit Zugang schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Erfolgt diese Mitteilung rechtzeitig, wird die betreffende Ware auf Kosten von Feldmann GmbH zurückgenommen und so schnell als möglich ersetzt. Falls die ursprünglich bestellte Ware nicht mehr lieferbar ist, werden dem Kunden Kaufpreis und Versandkosten zurückerstattet.

VI. Gewährleistung

1. Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Mängeln, insbesondere Fabrikations- und/oder Materialmängeln sind.

2. Wir leisten auf unsere Produkte eine Gewähr für die Dauer von einem Jahr ab Gefahrübergang.

3. Der Kunde ist verpflichtet, unsere Lieferungen jeweils unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen. Stellt er Fehlmengen oder offensichtliche Mängel fest, müssen diese uns (24 Stunden) mitgeteilt werden. Bei versteckten Mängeln sind diese (24 Stunden) nach ihrer Entdeckung zu rügen.

4. Alle Mängel werden von uns beseitigt. Ist die Nachbesserung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden oder schlägt die Nachbesserung fehl, sind wir berechtigt, gleichartigen Ersatz zu liefern. Mangels erfolgreicher Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der Kunde das Minderungs- und Wandelungsrecht. Kaufpreis und Versandkosten werden ihm zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Eine Haftung für die durch bestimmungsgemäßen Einsatz regelmäßig eintretende Abnutzung ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn unsere Einbau- und Betriebsvorschriften nicht eingehalten, die von uns vorgeschriebenen und gelieferten Chemikalien nicht verwendet oder an dem Produkt ohne unser Einverständnis Änderungen vorgenommen werden.

6. Wir übernehmen keine Gewähr, dass der Liefergegenstand für den Bestimmungszweck unseres Kunden geeignet ist. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

7. Soweit wir technische Beratungsleistungen erbringen, erfolgt dies nach bestem Können und Wissen aufgrund unserer eigenen Erfahrung und der von uns durchgeführten Versuche. Wir übernehmen keine Haftung für unsere diesbezüglichen Leistungen.

8. Alle weiteren Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

VII. Immaterialgüterrechte

Der Kunde anerkennt, dass alle mit den Katalogen und der Webseite „www.feldmann-gmbh.ch“ zusammenhängenden immateriellen Rechte an Namen/Bezeichnungen, Designs, Konzepten und Software im alleinigen Eigentum von Feldmann GmbH stehen.

VIII. Datenschutz

Die Übermittlung aller Kreditkartendaten erfolgt über die zertifizierte SSL-Technologie (Verschlüsselungstechnologie) und Secure E-Commerce. Die Kreditkartennummer des Kunden ist also stets geschützt und wird für Dritte unlesbar übertragen.

IX. Gültigkeit

Diese AGBs können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden.

X. Rechtswahl und Gerichtsstand

Dieses Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Erfüllungsort Bünzen, Gerichtsstand Bezirksgericht 5630 Muri.